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Europarecht |
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Martin Kayser unterstützt Anwaltskanzleien beim Weiterzug nationaler Fälle an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Das Recht der Europäischen Menschenrechtskonvention hat auf einige innerstaatliche Fälle tiefgreifende Auswirkungen. Martin Kayser zeigt solche Implikationen frühzeitig auf, um so die Prozesschancen in kantonalen und eidgenössischen Verfahren zu optimieren. |
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Martin Kayser ist im Bereich der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Verwaltungsrecht der Europäischen Union regelmässig als Berater und Gutachter tätig. Dabei befasst er sich unter anderen mit Fragestellungen im Organisations- und Verfahrensrecht sowie im Bereich der Kommunikationsgrundrechte, des Rechts auf ein faires Verfahren sowie weiteren vor allem für Unternehmen relevanten Ansprüchen. |
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